Helfen Sie uns, das Ansteckungsrisiko gering zu halten!
Dafür beachten Sie bitte einige Regeln:
Eine FFP2 Maske muss während des gesamten Aufenthalts in der Ordination getragen werden, dies gilt allgemein bis Ende April 23 und weiterhin unbefristet bei Atemwegsinfekten.
Kontaktieren Sie uns bitte jedenfalls vor Aufsuchen der Ordination, wenn Sie an grippalen Symptomen (Halsweh, Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Schnupfen) leiden und warten Sie die telefonischer Rücksprache mit uns ab.
Tagesaktuelle Informationen und Verhaltensmaßnahmen zum Umgang mit der Coronavirus- Pandemie erhalten Sie auf https://www.salzburg.gv.at/themen/gesundheit/corona-virus
Rezepte können telefonisch oder per email angefordert werden. Die Abholung in der Apotheke ist am übernächsten Werktag möglich.
COVID-19 Tests:
Antigentests werden bei Verdacht im Krankheitsfall und als Privatleistung angeboten.
PCR Tests, die wegen behördlicher Vorgaben (zB. Einreise) oder beruflichen Gründen für die Ausstellung ärztlicher Zeugnisse notwendig sind, können bei GESUNDEN Personen nach telefonischer Vereinbarung durchgeführt werden. Es handelt sich um eine Privatleistung.
Antikörpertests geben darüber Aufschluss, ob eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV2 durchgemacht wurde. Auch diese Tests stellen keine Kassenleistung dar und werden privat verrechnet.
COVID-19 Risikoatteste:
Für ärztliche Atteste für Risikopatienten ersuchen wir um Terminvereinbarung, um die dafür notwendige Risikoanalyse mit Ihnen durchführen zu können.
COVID Impfung:
nach Terminvereinbarung